Einreise
Für die Einreise benötigen BürgerInnen der EU und der Schweiz einen gültigen Reisepass und ein Visum. Informationen über die aktuellen Visum-Bestimmungen erhalten Sie gemeinsam mit Ihren Reiseunterlagen.
Klima
In den Wintermonaten hat es im Norden des Landes im Schnitt angenehme 25° C, und es kommt hin und wieder zu gewittrigen Schauern. In den Sommermonaten dagegen ist es sehr heiß im Land: Temperaturen von über 40° C sind die Regel, im Landesinneren kann es noch heißer werden. Im Süden liegen die Durchschnittstemperaturen ganzjährig bei circa 30° C.
Essen und Trinken
Die omanische Küche ist sehr stark von der indischen Küche mit ihrer Vielfalt an Gewürzen geprägt. Zu den traditionellen Speisen Omans gehört Shoowa. Die beliebteste Süßspeise ist Halwa.
Wie auf der arabischen Halbinsel üblich, isst man auf dem Fußboden sitzend auf einem Teppich. Statt Besteck verwendet man die rechte Hand.
Kulturelle Besonderheiten
Das Sultanat Oman versteht sich als tolerantes islamisches Land, das auch andere Glaubensrichtungen zulässt. Allerdings sollte man in der Öffentlichkeit Zurückhaltung an den Tag legen: Die Kleidung sollte Schultern und Knie immer bedecken, Alkoholkonsum außerhalb des Privatbereiches ist generell verboten. Während des Ramadan wird tagsüber auch Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit nicht toleriert.
Fremde werden gerne mit der erhobenen offenen Hand begrüßt, eine Erwiderung dieses Grußes durch den Gast wird erwartet.
Medizinische Hinweise
Für die Reise in den Oman sind keine speziellen Impfungen erforderlich. Die medizinische Versorgung in den größeren Städten des Landes ist gut. Neben der persönlichen Reisapotheke ist es ratsam, dem Körper die Anpassung an die Hitze und starke Sonneneinstrahlung zu erleichtern: Ersteres, indem man Anstrengungen, fettreiche Kost und Alkohol vermeidet und auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr achtet; Letzteres durch Kopfbedeckung und Sonnenschutz.
Sicherheit
Man kann sich im Oman sicher bewegen.
Besondere Bestimmungen
- Bei der Einreise kann es vorkommen, dass die Gepäckstücke am Zoll gründlich durchsucht werden. Wenn man halluzinogene Medikamente (z. B. Psychopharmaka) in der Reiseapotheke hat, sollten ihm ein mehrsprachiges Attest des behandelnden Arztes beiliegen.
- Personen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Das Fotografieren von Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten ist verboten.
- Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.
Alle Angaben ohne Gewähr. Weiterführende Informationen über das Land erhalten Sie von uns zusammen mit Ihren Reiseunterlagen zugeschickt. Wir bitten Sie, diese Information vor Reiseantritt gründlich zu lesen.